Sunrise Period .............. Phase 1 + 2

ZUR INFORMATION: Die vollständigen und endgültigen Bestimmungen und Verfahren für die Sunrise Period werden Teil der Registrierungspolitik für die Domäne .eu sein, die nach der Beratung mit der Europäischen Kommission und den Interessengruppen angenommen wird.

Was ist die Sunrise Period?

Vor Aufnahme der .eu-Registrierung nach dem Windhundverfahren und in Übereinstimmung mit EU-Verordnung 733/2002 und EG-Verordnung 874/2004 wird eine Sunrise Period (Vorabregistrierungsfrist) eingeräumt, während der die Registrierung für den entsprechenden .eu-Domänennamen öffentlichen Einrichtungen und Inhabern früherer Rechte auf einen Namen vorbehalten ist.

Wer kann während der "Sunrise Period" einen Registrierungsantrag stellen?

Antragsteller, die die Registrierung während der "Sunrise Period" beantragen, müssen die geografischen Voraussetzungen gemäß EU-Verordnung 733/2002 erfüllen, die für alle .eu-Domänennameninhaber gelten.

Die Beantragung der Registrierung eines .eu-Domänennamens ist nur für folgende Zielgruppen möglich:

  1. Unternehmen, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben
  2. In der Europäischen Gemeinschaft niedergelassene Organisationen unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften
  3. Natürliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft

Die "Sunrise Period" besteht aus zwei Phasen mit einer Dauer von je zwei Monaten. Unmittelbar nach Ablauf der viermonatigen "Sunrise Period" werden Registrierungen nach dem Windhundverfahren angenommen.

In der ersten Phase können nur folgende Domänennamen von der öffentlichen Einrichtung oder dem Inhaber/Lizenznehmer der eingetragenen Marke beantragt werden:

In der zweiten Phase können folgende Domänennamen beantragt werden:

Bedenken Sie, dass nicht alle angeführten Rechte in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Die Antragsteller müssen den gesetzlichen Nachweis erbringen, der den Anspruch nach Gemeinschaftsrecht oder einzelsprachlichem Recht des Mitgliedstaats, in dem der Antragsteller den Anspruch geltend macht, begründet und die entsprechenden, als Nachweis für diesen Anspruch nach diesem Recht anerkannten Unterlagen vorlegen.

Eine Liste der am häufigsten anerkannten Rechte und der Unterlagen zum Nachweis dieser Ansprüche wird sobald wie möglich auf dieser Website veröffentlicht.

Bitte schauen Sie auf die Häufig gestellten Fragen (FAQ) unseres Prüfers PricewaterhouseCoopers, um mehr Informationen über die Sunrise Period zu erhalten und darüber, wer sich bewerben darf.

Wie beantrage ich meinen .eu-Namen während der "Sunrise Period"?

Jene Antragsteller, die berechtigt sind, ihren Domänennamen während der "Sunrise Period" registrieren zu lassen, müssen diesen Antrag über eine zugelassene .eu-Registrierstelle stellen.

Neben den üblichen, für die Registrierung eines .eu-Domänennamens erforderlichen Informationen müssen Antragsteller während der "Sunrise Period" zusätzlich angeben, welchen Anspruch sie auf den jeweiligen Domänennamen haben (zum Beispiel: Unternehmensname oder Markenname) und unter welchem Recht dieser Anspruch gewährt wird.

In manchen Fällen hat ein Unternehmen möglicherweise aus mehreren Gründen Anspruch auf einen Namen (beispielsweise wenn ein Unternehmen unter diesem Namen im nationalen Register eingetragen ist und zusätzlich eine eingetragene Marke desselben Namens hat). Bei der Beantragung eines .eu-Domänennamens kann nur ein Anspruch geltend gemacht werden.

Wenn wir mehrere gültige Anträge auf denselben Namen erhalten, werden diese Anträge nach dem Windhundverfahren entsprechend den Vorgaben der allgemeinen Regeln der Europäischen Kommission für die Domäne .eu bewertet.

Während der "Sunrise Period" wird eine zusätzliche Anmeldegebühr berechnet, um die Kosten für die Systementwicklung, die Bearbeitung und Überprüfung der Anträge abzudecken.

Sobald ein korrekt ausgefüllter "Sunrise"-Antrag eingeht, verständigen wir den Antragsteller und die Registrierstelle über E-Mail und bestätigen den Erhalt des Antrags. Falls es mehrere Antragsteller für diesen Namen gibt, enthält die E-Mail auch Informationen über den Rang, den der Antrag in der Warteschlange für diesen Namen einnimmt, darüber, welche Dokumente wir als Nachweis für den Anspruch auf diesen Namen benötigen, sowie über den Zugang zu einem Formular, das gemeinsam mit dem Nachweis innerhalb von 40 Tagen ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückgeschickt werden muss.

Wir ernennen Prüfer, die den Nachweis überprüfen und uns bekannt geben, ob ein Antrag angenommen oder abgelehnt wird. Die Antragsteller senden ihren Nachweis direkt an den Prüfer.

Solange, bis ein Antrag auf einen Namen angenommen wurde oder alle Anträge auf diesen Namen abgelehnt wurden, wird der Domänenname für eine Registrierung durch eine andere Partei gesperrt, selbst wenn die Prüfung zum Zeitpunkt, an dem die allgemeine Registrierung beginnt, noch nicht stattgefunden hat.

Antragsteller, die eine Registrierung während der "Sunrise Period" beantragen, müssen spezielle "Sunrise"-Registrierungsbedingungen unterzeichnen, die sobald wie möglich bereitgestellt werden.

Bitte schauen Sie auf die "Häufig gestellten Fragen" (FAQ) unseres Prüfers PricewaterhouseCoopers, um mehr Informationen über die Sunrise Period zu erhalten und darüber, wer sich bewerben darf.

Gebühren für die Beantragung während der "Sunrise Period"

Wenn ein "Sunrise"-Antrag von unseren automatisierten Systemen angenommen wird, wird der Registrierstelle, die diesen Antrag eingebracht hat, eine "Sunrise"-Bearbeitungsgebühr von ihrem Konto bei EURid abgebucht.

Die Höhe dieser Gebühr steht noch nicht fest, wird jedoch von den Kosten für die Prüfung der unterschiedlichen Arten von Ansprüchen abhängen. Wir werden die genauen Gebühren für die unterschiedlichen Arten von Ansprüchen sobald wie möglich bekannt geben.

Identifizierung einer zugelassenen .eu-Registrierstelle

EURid hat auf seiner Website eine Liste zugelassener Registrierstellen veröffentlicht.

Registrierstellen, die den unterzeichneten Vertrag zurückgeschickt und die Vorauszahlung bei EURid deponiert haben, werden auf der Website in der Reihenfolge ihrer Zulassung sowie der Höhe ihrer Vorauszahlung angeführt. Wir werden für jede Registrierstelle auch die von ihr unterstützten Sprachen angeben.

Prüfung der Registrierungsanträge

"Sunrise"-Anträge werden nach dem Windhundverfahren bearbeitet.

Wenn der erste "Sunrise"-Antragsteller (oder auch der einzige Antragsteller) für einen bestimmten Namen innerhalb der erlaubten 40 Tage einen geeigneten Nachweis für seinen Anspruch auf diesen Namen erbringt, beurteilt der Prüfer die von diesem Antragsteller bereitgestellten Unterlagen. Wenn die Unterlagen den geltend gemachten Anspruch beweisen, wird der Antrag genehmigt und der Name für diesen Antragsteller registriert. Um etwaige Fehler zu beheben oder Berufungen zu ermöglichen, kann dieser Name erst nach einer Frist von 40 Tagen genutzt werden. Alle späteren Antragsteller für denselben Namen werden verständigt, und ein Teil ihrer Antragsgebühr wird ihrer jeweiligen Registrierstelle gutgeschrieben.

Wenn der erste Antragsteller für einen bestimmten Namen innerhalb der erlaubten 40 Tage keine geeigneten Dokumente vorlegt, wird der Antrag abgelehnt und der Prüfer beurteilt die Dokumente des Antragstellers, dessen Antrag auf diesen Namen als zweiter eingegangen ist. Dies wird fortgesetzt, bis ein gültiger Antrag gefunden und der Name registriert wurde. Wenn keiner der Antragsteller für einen bestimmten Namen innerhalb der festgesetzten 40 Tage einen entsprechenden Nachweis für seinen Anspruch auf den Namen vorlegt, wird die Sperre für den Namen aufgehoben, und der Name wird für die allgemeine Registrierung nach dem Windhundverfahren verfügbar.

Wie verfolge ich meinen Antrag?

Während der "Sunrise Period" wird ein eigenes .eu sunrise-Whois zur Verfügung gestellt. Nach Eingabe eines Domänennamens werden folgende Informationen angezeigt:

Was kann ich tun, wenn ich der Ansicht bin, dass EURid oder einer der Prüfer bei der Entscheidung über meinen Antrag einen Fehler gemacht hat?

EURid und seine Prüfer setzen alles daran, um die Anträge ordnungsgemäß zu evaluieren, und alle Anträge werden in gutem Glauben bewertet. Sollten Sie jedoch der Ansicht sein, dass Ihr Antrag falsch bewertet wurde, können Sie gegen diese Entscheidung über ein alternatives Streitbeilegungsverfahren Einspruch einlegen; dieses Verfahren steht für all jene zur Verfügung, die der Ansicht sind, dass das Register im Widerspruch zu den allgemeinen Regeln entschieden hat.

Beachten Sie bitte Folgendes: Wenn Sie gegen die Entscheidung des Registers, einen Namen einer anderen Partei zuzuweisen, erfolgreich Einspruch eingelegt haben, kann die Registrierung zurückgezogen werden, ohne dem Beschwerdeführer zugesprochen zu werden. Wenn es einen zweiten "Sunrise"-Antragsteller für diesen Namen in der Warteschlange gibt, wird dessen Antrag als nächster bewertet. Wenn es keine weiteren Antragsteller für diesen Namen mehr gibt, steht dieser bei Beginn der allgemeinen Registrierung zur Registrierung nach dem Windhundverfahren zur Verfügung.

Was kann ich tun, wenn ich der Ansicht bin, dass eine Person, die einen .eu-Namen registrieren ließ, eine spekulative oder missbräuchliche Registrierung vorgenommen hat?

Alle Parteien können ein alternatives Streitbeilegungsverfahren gegen eine Partei einleiten, für die ein .eu-Domänenname registriert wurde, wenn die Kriterien für eine spekulative und missbräuchliche Registrierung laut Artikel 21 der allgemeinen Regeln zutreffen.

Wenn der für alternative Streitbeilegungsverfahren zuständige Ausschuss der Beschwerde zustimmt, kann der Name auf den Beschwerdeführer übertragen werden, wenn dieser die Registrierungskriterien erfüllt.