Registrierstellen     Allgemeines
  1. Wer darf einen .eu-Domänennamen registrieren lassen?
  2. Ab wann kann man .eu-Domänennamen registrieren lassen?
  3. Fällt eine Gebühr an, wenn ich eine .eu-Registrierstelle werden möchte?
  4. Ist eine Vorabregistrierung von .eu-Domänen bei EURid möglich?
  5. Wird der Verkehr, der von den Registrierstellen kommt, begrenzt werden?
  6. Kann eine Registrierstelle mehr als einen Vertrag unterzeichnen?
  7. Das Windhundverfahren ist keine faires Verfahren für Länder, die weniger entwickelte Verbindungsmöglichkeiten haben.
  8. Wird es eine maximale Anzahl an erlaubten Registrierstellen pro Land geben?
  9. Welche Kontaktadresse sollten Registrierstellen außerhalb Europas im Antrag angeben?
  10. Was passiert, wenn sich der Server außerhalb Europas befindet?
  11. Kann eine Registrierstelle als Stellvertreter/Bevollmächtigter für einen Kunden auftreten (z.B. um Urkundenbeweise für Rechte in der Sunrise Periode einzuschicken, oder um die Übertragung eines Domänennamens zu autorisieren)?
  12. Antragsteller in der Sunrise Periode müssen Nachweise für ihre früheren Rechte an den Prüfer schicken: Ist es möglich, dass auch die Registrierstelle diese administrativen Verpflichtungen für ihre Kunden erledigt?
  13. Was passiert, wenn ein Antragsteller denselben Domänennamen bei mehreren Registrierstellen beantragt? Muss er jedes Mal die zusätzliche Sunrise Antrags Gebühr entrichten?
  14. Ist eine Übertragung ("Transfer") während der Sunrise Periode möglich?
  15. Wird es Zugang zu Whois-Daten via Port 43 geben?
  16. Wird EURid die Namenserver, die für die Domänennamenregistrierung bereitgestellt werden, überprüfen?
  17. Was passiert, wenn der eingeschickte Nachweis für einen Sunrise Antrag nicht vollständig ist?
  18. Wird es ein Erinnerungsschreiben (Email) geben, falls einige Tage vor dem Ende der Einreichfrist kein Nachweis für den Sunrise Antrag eingelangt ist?
  19. EPP-Kompatibilität des Registriersystems? Warum verwendet EURid nicht Standard-EPP?
  20. Nachweis früherer Rechte: Gibt es eine Hierarchie der Markenämter? Hat HABM (OHIM) mehr Rechte als ein nationales Amt?
  21. Haben Marken von außerhalb der EU frühere Rechte?
  22. Kann eine angemeldete Marke als früheres Recht angesehen werden?
  23. Gelten die Regeln auch für Bildmarken, oder nur für Marken in Buchstaben (Wortmarken)?
  24. Wann wird ein Domänenname, der in der Sunrise Periode beantragt, schlussendlich aber an niemanden vergeben wurde, für die offene Registrierung verfügbar sein?
  25. Wie kann man verhindern, dass man einen bereits bestehenden Domänennamen beantragt?
  26. Sind generische Worte erlaubt als Domänenname?
  27. Sind Länderkennzeichen (Country codes) erlaubt as Domänenname?
  28. Können Registrierstellen Gruppen von Namenserver, Namenserver für Domänennamen und Kontakte anlegen, bevor die Sunrise Periode startet?
  29. Wird die Sunrise Whois-Einrichtung nur über die Internetseite ("Web Interface") verfügbar sein?
  30. Die Veröffentlichung des Regelwerks für die Sunrise Periode wird dringend benötigt. Wann wird es verfügbar sein?
  31. Gibt es nur eine einzige Prüfstelle oder eine pro Land?
  32. Die Gebühren für die Sunrise Periode sind sehr hoch?
  33. In welcher Sprache muss eine alternative Streitbeilegung ("Alternative Dispute Resolution", oder kurz ADR) eingeleitet werden?
  34. Kann ein ADR-Verfahren eingeleitet werden, während ein anderes ADR-Verfahren im Gang ist?
  35. Wird der Domänennamen während des ADR-Verfahren auf Eis gelegt (Status: "on hold")?
  36. Werden die Gebühren, die an die Registrierstellen verrechnet werden, veröffentlicht? Wenn ja, könnten die Registrierenden daraus schließen, dass sie besser dran wären, die Anträge direkt beim Register zu stellen?
  37. dürfen Registrierstellen unter dem Selbstkostenpreis verkaufen?
  38. Wird es Rabatte geben?
  39. Können Registrierstellen regelmäßig einen Statusbericht über die Namen, die während der Sunrise Periode beantragt worden sind, erhalten?
  40. Kann ein Domänenname für einen längeren Zeitraum als für 1 Jahr registriert werden?
  41. Wird es einen Testbetrieb für das Registriersystem geben?
  42. Welches Erneuerungsdatum wird in der Whois-Einrichtung nach einer Übertragung angezeigt?
  43. Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert, da Banküberweisungen manchmal lange brauchen?
  1. Die EG-Verordnung 733/2002 vom 22. April 2002 zur Einfährung der Domäne oberster Stufe .eu legt fest, wer einen .eu-Domänennamen beantragen darf.

    Die folgenden Kategorien von Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen dürfen eine .eu-Domäne registrieren lassen:

    • Unternehmen, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft haben;
    • In der Europäischen Gemeinschaft niedergelassene Organisationen unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften;
    • Natärliche Personen mit Wohnsitz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

    Den vollständigen Text der EG-Verordnung 733/2002 finden Sie hier.

  2. Wir werden eine vollständige Registrierungspolitik für die Domäne .eu veröffentlichen und damit beginnen, wichtige Informationen und Dokumente in allen EU-Amtssprachen zur Verfügung zu stellen.

    Sobald die .eu-Registrierstellen zugelassen sind, dürfen sie Vorabregistrierungen für ihre Kunden annehmen. Zu Beginn der definitiven Registrierung erfassen sie ihre Vorabregistrierungen in den automatisierten Systemen von EURid zur Verarbeitung.

    Wir haben einen vorläufigen Zeitplan bis zum Beginn der Registrierungen mit den wichtigsten anstehenden Aufgaben aufgestellt und das geschätzte Fertigstellungsdatum für die einzelnen Aufgaben angegeben.

  3. Nein. EURid plant nicht, eine (jährliche oder vierteljährliche) Gebühr von seinen zugelassenen Registrierstellen zu erheben. Vor der Aktivierung als .eu-Registrierstelle müssen Sie jedoch eine so genannte Vorauszahlung überweisen.

    Dieser Betrag ist einerseits eine Garantie und andererseits eine Anzahlung auf zukünftige Rechnungen von EURid für die Registrierung und Verlängerung von .eu-Domänen. Sobald eine Domäne registriert oder verlängert (oder eine Gebührenpflichtige Transaktion von EURid durchgefährt) wird, wird dieser Betrag von der Vorauszahlung abgezogen. Sobald Ihr Kontostand auf Null gesunken ist, wird Ihr Konto gesperrt und Sie können keine weiteren Transaktionen mehr über die EURid-Systeme abwickeln.

    Sie erhalten von EURid jeden Monat eine Rechnung über Ihre Transaktionen (Neuregistrierungen, Verlängerungen, Übertragungen). Durch die Bezahlung der monatlichen Rechnung erhöhen Sie die Vorauszahlung automatisch wieder auf den ursprünglichen Betrag und verhindern die Sperre Ihres Kontos. Anfänglich wird die Mindestsumme auf Euro 10.000 festgesetzt; diese kann zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden.

  4. Sobald die .eu-Registrierstellen zugelassen sind, dürfen sie Vorabregistrierungen für ihre Kunden annehmen. Zu Beginn der definitiven Registrierung erfassen sie ihre Vorabregistrierungen in den automatisierten Systemen von EURid zur Verarbeitung. In den Fällen, in denen bestimmte Domänennamen mehrfach vorabregistriert wurden, ermitteln die automatisierten Systeme auf Basis des Windhundverfahrens, welche Vorabregistrierung schließlich für die definitive Registrierung angenommen wird (durch die große Menge an gleichzeitigen Anträgen wird auch ein Zufallsfaktor zur Anwendung kommen).

    Vor Beginn der .eu-Registrierungen gibt es eine "Sunrise Period" (Vorabregistrierungsfrist). In dieser Phase haben Inhaber bestimmter Rechte (z.B. Inhaber von Markenzeichen) die Möglichkeit, die Registrierung des entsprechenden .eu-Domänennamens zu beantragen.

    Diese Anträge werden natärlich überpräft. Falls sie genehmigt werden, wird der Antragsteller darüber informiert, dass er für eine Registrierung des entsprechenden .eu-Domänennamens durch eine zugelassene .eu-Registrierstelle seiner Wahl berechtigt ist.

    Wie bei dem Modell für die definitive Registrierung müssen daher auch während der "Sunrise Period" die Anträge auf Basis von Prioritätsrechten über die Registrierstellen eingereicht werden und können vom Antragsteller nicht direkt an EURid herangetragen werden.

    Der Beginn der "Sunrise Period" wird von EURid früh genug bekannt gegeben, um eine entsprechende Vorlaufzeit für die Einreichung der Anträge zu ermöglichen. Um über die neuesten Informationen über die "Sunrise Period" auf dem Laufenden zu bleiben, empfehlen wir Ihnen, die Hauptinternetseite von EURid regelmäßig zu besuchen.

  5. Ja, es wird eine vorgegebene Anzahl von IP Adressen sowie eine Begrenzung der Verbindungsversuche pro Sekunde geben. Die genaue Anzahl wird noch bekannt gegeben werden. Jede Registrierstelle, die dieses System verletzt, wird dadurch auch Vertragsbruch des Registrierstellenvertrags begehen. (Siehe dazu Artikel 7.2 : Die Registrierstelle darf EURids Netzwerk nicht überlasten oder EURid an der Bereitstellung seiner Dienstleistung hindern (z. B. durch "denial of service attacks"). Die Registrierstelle darf sich nicht in einer Weise verhalten, die die Stabilität des Internets gefährdet. Sollte die Registrierstelle diese Verpflichtungen verletzen, darf EURid diesen Vertrag sofort und ohne Einhaltung eine Frist für 14 Tage außer Kraft setzen. EURid darf den Vertrag kändigen, wenn die Registrierstelle nach 14 Tagen weiterhin diese Verpflichtungen verletzt.)

  6. Nein

  7. Diesen Ländern sollte dadurch geholfen werden, dass folgendes bereitgestellt wird:
    .    eine vorgegebene Anzahl von IP Adressen (Anzahl noch zu bestimmen)
    .    eine Begrenzung der Verbindungsversuche pro Sekunde (Anzahl noch zu bestimmen)
    .    nachdem jeder Antrag in unsere Datenbank angenommen worden ist, wird die Verbindung unterbrochen werden und die Registrierstelle muss sich wieder mit den anderen anstellen und versuchen, eine  neue Verbindung aufzubauen.

  8. Nein

  9. Eine Registrierstelle muss ihre tatsächliche Adresse angeben. Es gibt keine geographischen Beschränkungen für Registrierstellen und diese können überall ihren Sitz haben. (Nur die Antragsteller für einen Domänennamen müssen ihren Sitz in der EU haben).

  10. Wir sehen derzeit kein Problem darin; allerdings müssen die EU-Datenschutzgesetze beachtet werden (bitte lesen Sie Artikel 9 des Registrierstellenvertrags).

  11. Ja, vorausgesetzt, dass es hierüber eine schriftliche Vereinbarung zwischen den beiden Parteien gibt.

  12. Ja. für mehr Informationen schauen Sie bitte im Sunrise Regelwerk nach, das vom Prüfer im September veröffentlicht wird.

  13. Ja, aber in den Fällen, in denen der Urkundenbeweis zwar eingeschickt wurde, aber niemals geprüft worden ist, da der Name an jemand anderen, der früher in der Warteliste stand, vergeben wurde, wird ein Teil der AntragsGebühr an die Registrierstelle zuräckerstattet werden.

  14. Nein. Übertragungen werden erst nach der Ende der Sunrise Periode möglich, und zwar nur für Namen, die bereits aktiviert (registriert) worden sind. Diese Aktivierung wird 40 Tage nach einer erfolgreichen Prüfung vorgenommen.

  15. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Whois-Politik noch immer in der Diskussion und wird sehr durch Datenschutzaspekte beeinflusst. Es ist schwer, zum jetzigen Zeitpunkt vorauszusagen, welche Daten die Whois-Einrichtung zeigen wird.

  16. Nein.

  17. Es wurde keine Räckmeldung vom Prüfer vorgesehen. Die Verantwortung liegt alleine beim Antragsteller, der sicherstellen muss, dass der benötigte Nachweis vollständig und den rechtlichen Anforderungen entsprechend übermittelt wird.

  18. Während der Sunrise Periode wird die Registrierstelle einen wöchentlichen Bericht erhalten, der folgende Informationen für alle sich in ihrem Konto befindlichen Domänennamen enthält:

    Domänennamen
    Platz in der Warteliste
    Name des Antragstellers
    Einreichfrist für die Nachweise
    Status

    Die Registrierstelle kann daraufhin die notwendigen Schritte einleiten, um ihre Kunden daran zu erinnern, dass die Einreichfrist sich dem Ende zuneigt.


  19. Die Anwendung für die Sunrise Periode ist Standard-EPP mit ein paar zusätzlichen Feldern, um die speziellen Anforderungen von .eu beräcksichtigen zu können. Da EPP ein "erweiterbarer" XML Standard ist, wird dies nicht die Einhaltung von EPP beeinflussen.

  20. Eingetragene nationale und Gemeinschaftsmarken sind gleichrangig und können beide für Anträge in Phase 1 der Sunrise Periode beansprucht werden. Es wird das Windhundverfahren angewendet, unabhängig von der Art der Marke.

  21. Die vollständigen Regeln für die Sunrise Periode werden gerade von Experten unseres Prüfers PricewaterhouseCoopers in Konsultation mit der Europäischen Kommission und anderen interessierten Parteien erarbeitet. Diese werden so schnell wie möglich veröffentlicht werden. Wir haben uns jedoch bereits um eine Klarstellung durch die Europäische Kommission bemäht, und diese hat angedeutet, dass nur Gemeinschaftsmarken sowie Marken, die in einem EU-Mitgliedstaat eingetragen wurden, für die Sunrise Periode in Betracht kommen.

  22. Die vollständigen Regeln für die Sunrise Periode werden gerade von Experten unseres Prüfers PricewaterhouseCoopers in Konsultation mit der Europäischen Kommission und anderen interessierten Parteien erarbeitet. Diese werden so schnell wie möglich veröffentlicht werden. Wir haben uns jedoch bereits um eine Klarstellung durch die Europäische Kommission bemäht, und diese hat angedeutet, dass eine Marke eingetragen sein muss, um für die Sunrise Periode in Betracht zu kommen.

  23. Die vollständigen Regeln für die Sunrise Periode werden gerade von Experten unseres Prüfers PricewaterhouseCoopers in Konsultation mit der Europäischen Kommission und anderen interessierten Parteien erarbeitet. Diese werden so schnell wie möglich veröffentlicht werden. Wir warten noch auf eine Klarstellung durch die Europäische Kommission in dieser Frage.

  24. Namen, die nach einem abgewiesenen Antrag in der Sunrise Periode wieder frei werden, werden zu einem Zeitpunkt verfügbar sein, der später bestimmt wird. Dieser Zeitpunkt wird im Vorhinein bekannt gegeben werden.

  25. Das Bestehen eines Domänennamens (oder die Anzahl der Antragsteller für einen Namen während der Sunrise Periode) kann man durch die "Whois"-Funktion überprüfen (dabei wird ein System verwendet, das durch den Gebrauch von "captcha" eine Automatisierung sowie gezielte Datensuche behindern soll).

  26. Ja, jeder Name, der nicht reserviert worden ist und technisch möglich ist, kann registriert werden.

  27. Nein. Verordnung 874/2004 der Europäischen Kommission (Allgemeine Regeln für .eu) verbietet die Registrierung von Länderkennzeichen, die aus 2 Buchstaben bestehen, unterhalb der .eu Domäne.

  28. Ja zu Gruppen von Namenserver sowie zu Kontakten.

  29. Die "Vollversion" wird nur über das Web Interface verfügbar sein; eine begrenzte Anzahl an Daten wird auch via Port 43 verfügbar sein. Bitte lesen Sie auch die Fragen 14 und 25.

  30. EURid stimmt dem zu und hofft, dass das Regelwerk noch vor Ende des Sommers verfügbar sein wird.

  31. Es gibt nur einen Prüfer, der in allen EU-Mitgliedstaaten vertreten ist und zugestimmt hat, die Prüfung für alle Sunrise-Anträge zu übernehmen.

  32. Ja, aber es gibt viel Bäroarbeit und Papierkram zu erledigen, und die Prüfung findet in 20 Europäischen Sprachen statt.
    Die Sunrise-Gebühren sind kostenbezogen und spiegeln die Entwicklung der Systeme sowie die Kosten für die Verarbeitung und Prüfung der Anträge aus 25 Mitgliedstaaten in 20 Sprachen wider.

  33. In der Sprache, die der Registrierende für seine Geschäftsbedingungen gewählt hat.

  34. Ja

  35. Ja

  36. Die Allgemeine Politik erlaubt es dem Register nicht, Anträge direkt von den Antragstellern anzunehmen. Wo EURid die Gebühren veröffentlicht, wird immer ausdräcklich darauf hingewiesen, dass dies die Gebühren sind, die an die Registrierstellen verrechnet werden. Deren Gebühren, die an die Endkunden schlussendlich verrechnet werden, werden die angebotenen Dienstleistungen widerspiegeln.

  37. Die lokalen rechtlichen Vorschriften in diesem Gebiet müssen eingehalten werden.

  38. Nein, aber da EURid ein nicht-gewinnorientierter Verein ist und kostenbezogene Gebühren verrechnen muss, kann es möglich sein, dass die Gebühren in Zukunft gesenkt werden, sobald die Anlaufkosten eingenommen worden sind.

  39. Während der Sunrise Periode wird die Registrierstelle einen wöchentlichen Bericht erhalten, der folgende Informationen für alle sich in ihrem Konto befindlichen Domänennamen enthält:

    • Domänennamen
    • Platz in der Warteliste
    • Name des Antragstellers
    • Einreichfrist für die Nachweise
    • Status
  40. Nein; bitte schauen Sie in Anlage 1 des Registrierstellenvertrags nach:
    Die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrages zwischen EURid und der Registrierstelle gältige Gebühr für die Registrierung eines Domänennamens beträgt EUR 10 (exkl. MwSt.). Diese Gebühr beinhaltet die Lizenz zur Nutzung des Domänennamens für den Zeitraum von einem Jahr nach der Registrierung.

  41. Ja, wir werden dies so schnell wie möglich zur Verfügung stellen.

  42. Nur das ursprängliche Datum der Registrierung wird angezeigt.

  43. Nur Banküberweisungen werden akzeptiert, aber das System ist vollautomatisch und sobald die Überweisung eingelangt ist, gibt es keine Verzögerung bei der Aktualisierung des Registrierstellenkontos.